Fred-Eric Essam, Vorsitzender von ident.africa e.V. begrüßt und unterstützt den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, am 05. Februar 2021 in Berlin vorgestellten Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung.
Seit 2013 findet jährlich am 6. Februar der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation) statt. Die UNO (Vereinten Nationen) hatte den Tag gegen Genitalverstümmelung erklärt, um das Bewusstsein über diese menschenunwürdige Praxis zu stärken und bis 2030 weltweit abzuschaffen. ident.africa e.V. unterstützt das Vorhaben und auch die aktuellen Bemühungen der deutschen Bundesregierung.
Essam sagte: „Ich erteile Personen, die im 21. Jahrhundert die Genitalverstümmelung befürwortern und durch diese Praktiken auf vielfältigen Art und Weise das Leben und die Gesundheit von Mädchen und Frauen aufs Spel setzen und sie physisch und psychisch beeinträchtigen.“
Weltweit schätzt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dass 150 bis 200 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Das „Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children“ (IAC) rief bereits im Jahr 2003 den „Internationalen Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ aus, um die Weltöffentlichkeit auf das Problem aufmerksam zu machen.
Laut TERRES DES FEMMES dürften „Tatsächlich doppelt so viele sein, denn bisher gibt es nur für den Subsahararaum, Ägypten und Irak umfassende Studien.“ Praktiken reichen von teilweise oder vollständigen Entfernung der Klitoris, das zugenähen der Vagina. Natürlichen Funktionen des weiblichen Körpers werden so stark beeinträchtigt.
Auch wenn bereits in vielen Ländern die weibliche Genitalverstümmelung verboten ist, wird dies durch ältere Frauen weiter praktiziert, in manchen Fällen sogar von medizinischen Personal.
In Deutschland ist Genitalverstümmelung eine Straftat. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. „Der Schutzbrief macht Familien deutlich, dass das deutsche Recht bei dieser archaischen Straftat nicht an unseren Landesgrenzen Halt macht und weist sie auf die ernsthaften Konsequenzen hin.“ sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.
Der Schutzbrief ist ausdruckbar unter: www.bmfsfj.de/fgm-schutzbrief.
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